Neue Bestimmungen beim Bootsfischen in Dänemark
In Dänemark müssen die Führer von Angelboote ab dem 1. Juni vor dem Auslaufen ihrer Boote alle Petrijünger an Bord auf einen gültigen Angelschein überprüfen. Dazu wird auch ein gültiger Personalausweis benötigt. Die Identität der Personalien müssen mit dem Angelschein übereinstimmen.
Diese Überprüfung gilt für Angler in den Altersgruppen von 18 – 65 Jahren. Davon sind alle Angelboote, Charterboote und Leihboote betroffen, egal welche Größe die Schiffe haben. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift, wird dem Bootsführer ein Strafverfahren oder eine empfindliche Geldbuße von 2.500 Dänischen Kronen (ca. 330 €) auferlegt.
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