Fischerprüfung in Schleswig-Holstein
Der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein führt in Schleswig-Holstein die Lehrgänge zum Erwerb des Fischereischein durch, der im Volksmund häufig auch als Angelschein bezeichnet wird. Die Fischereischeinpflicht beginnt mit der Vollendung des 12. Lebensjahres.
Lesetipp: Angelschein Online
Der Fischereischeinlehrgang umfasst 30 Ausbildungsstunden und schließt mit einer theoretischen Prüfung (Fischerprüfung) ab. Bei erfolgreichem Bestehen erhält man ein Prüfungszeugnis, mit dem man bei der für den Wohnort zuständigen Ordnungsbehörde den Fischereischein beantragen kann. Die Lehrgangsgebühren betragen je nach Kreisverband und Durchführungsort ca. 60,– bis 70,– Euro. In diesem Preis sind die Lehrgangsgebühren, das Unterrichtsmaterial (Leitfaden für die Fischereischeinprüfung) und die Prüfungsgebühr enthalten.
Mit der Durchführung des Fischereischeinlehrgangs sind die Kreisangelverbände beauftragt. Eine Übersicht der einzelnen Fischereischeinlehrgangstermine finden Sie, wenn Sie den für Ihren Wohnort zuständigen Kreisverband anklicken.
Angelschein Fischereischein Schleswig Holstein Prüfungstermine:
http://www.lsfv-sh
Hinweis: Fischereischein Prüfung
Hinweis: Fischereischein Brandenburg
Hinweis: Kapitale Angelfische
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Hinweis: Winter angeln

