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Dauert der Aufenthalt in Schweden nicht länger als drei Monate, genügt der Personalausweis. Für das Boot - wenn ihr ins mitnehmt - wird der internationale Bootschein des deutschen Motoryacht Verbandes als Registrier- und Eigentumsnachweis in Schweden anerkannt. Zum Führen eines Motorbootes ist in Schweden kein Motorbootführerschein erforderlich, es wird aber ein nautisches Befähigungszeugnis empfohlen. Der deutsche Sportbootführerschein See wird in Schweden anerkannt.
Mitnahme von Haustieren: Für Hunde und Katzen ist eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich, die sich in erster Linie auf den Gesundheitszustand der Tiere beruft. Erforderliche Formulare können beim Schwedischen Konsulat angefordert werden. Unbedingt beachten: Für diesen Vorgang sind mindestens 6 Monate einzuplanen.
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