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Zollbestimmungen - Schweden

Alkoholwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens 20 Jahre alt ist, eingeführt werden.

Tabakwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, eingeführt werden.

Erlaubte Mengen, die ihr einführen dürft:
- 10 Liter Spirituosen (mehr als 22%)
- 20 Liter Spirituosen (höchst 22%)
- 90 Liter Wein (aber höchst 60 Liter Schaumwein)
- 110 Liter Bier
- 800 Zigaretten
- 400 Zigarillos
- 200 Zigarren
- 1 kg Rauchtabak

Bei weiteren Fragen wendet Euch an das schwedische Zollamt Tullverket:
Tullverket
Box 12854
S-112 98 Stockholm
Schweden
Info-Telefon: 0046-771/23 23 23

An diese E-Mailadresse könnt ihr eure Anfragen auch auf Deutsch senden: E-Mail: tyska.tullsvar@tullverket.se

Internet: http://www.tullverket.se

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